Die Einwohner des Dorfes Randerath bei Heinsberg hätten sich wohl nie träumen lassen, dass ihr Örtchen mal solch zweifelhafte Berühmtheit erlangen würde. Vor zwei Wochen war ein mehrfacher Kinderschänder, der nach Absitzen seiner Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen worden war, obwohl Gutachter ihn weiter für gefährlich halten, zu seinem Bruder in den Ort im Heinsberger Land gezogen. Der Heinsberger Landrat Stephan Pusch (CDU) warnte daraufhin die Bevölkerung vor dem Sexualstraftäter. Die Reaktionen waren vorhersehbar: Demonstrationen vor dem Haus des Bruders, Warnschilder in Schaufenstern, großes mediales Echo.
Nun absolvierte ich als diese Sache losging gerade ein Praktikum bei einer Aachener Lokalzeitung und bekam dadurch einen sehr interessanten Aspekt der Geschichte mit. Wie sollen nämlich die Presse und die Medien mit solch einem Fall umgehen? Diese Frage wurde in den Redaktionen auch sehr kontrovers diskutiert. Beide Blätter des Aachener Verlages entschieden sich zunächst dafür, nicht zu berichten um das Persönlichkeitsrecht des Entlassenen nicht zu verletzen. Denn auch ein verurteilter Straftäter besitzt in unserem Rechtsstaat Rechte, und darüber sollten wir eigentlich alle froh sein. Nachdem andere Medien sich aber selbstverständlich nicht zurückhielten, blieb auch den Aachener Zeitungen nichts anderes übrig, als über die Causa zu berichten. Dies passierte ausführlich, mit Pro- und Contra-Kommentaren und allem was dazu gehört. Mittlerweile beschäftigt das Thema auch überregional die Medien und ein Ende ist vorerst nicht abzusehen. Wie zu erwarten wurde gestern nun auch die erste Eskalationsstufe erreicht: die NPD marschierte auf. Die Rechten, die sich wie so oft als Garanten von Recht und Sicherheit aufspielten, organisierten eine Mahnwache in Randerath und begaben sich dann unangemeldet zum Wohnhaus. Die Polizei griff ein und nahm 60 Rechte kurzfristig in Gewahrsam. Aber auch nach Ende der NPD-Veranstaltung musste die Polizei das Haus wieder gegen örtliche und angereiste Demonstranten beschützen. Es fehlen wahrscheinlich nur noch die Heugabeln und Fakeln um den typischen Frankenstein- oder Simpsons-Lynchmob zu produzieren.
Nun, was ist von solch einer Sache zu halten? Sollen oder müssen Politiker und Medien vor Sexualstraftätern warnen? Meine Meinung: ganz eindeutig nein! Zwar kann ich die Sorge der Randerather nachvollziehen. Aber man muss doch überlegen, was für einen Präzedenzfall man hier schafft. Soll in Zukunft über jeden Kinderschänder informiert werden? Und wo zieht man dann die Grenze? Muss man die Bevölkerung nicht auch vor entlassenen Vergewaltigern (nicht an Kindern) warnen? Vor entlassenen Mördern? Totschlägern? Täter, die einen Mord oder Totschlag versucht haben? All solche Leute könnten eine Gefahr darstellen, über die ich als Nachbar gerne Bescheid wüsste, oder nicht? Eine solche Situation wäre das Ende unseres Rechtsstaates, das Ende der persönlichen Freiheit und das Ende des Datenschutzes. Und das kann außer der NPD doch niemand wollen.
Außer Frage steht natürlich, dass es ein Skandal ist, dass ein Sexualstraftäter, dem Gutachter eine hohe Rückfallquote zurechnen, nicht in Sicherungsverwahrung genommen wird. Aber dies ist eine Fragestellung, die mit der Frage nach der Unterrichtung der Bevölkerung nicht direkt etwas zu tun hat. Denn wenn erst einmal über laut Gutachten gefährliche Menschen informiert wird, dann wird die Bevölkerung doch sicher auch wünschen, über alle potentiell gefährlichen Ex-Häftlinge unterrichtet zu werden. Die könnten ja schließlich auch rückfällig werden. So ein Gutachter kann sich ja mal irren.
Und dann ist da noch die Frage der Verantwortung. Ist ein Landrat verantwortlich, wenn ein Täter rückfällig wird und er, der Landrat, die Bevölkerung nicht gewarnt hat? Und wenn er sie doch gewarnt hat? Was, wenn der Kinderschänder gelyncht wird? Bitte liebe Deutsche, lasst es nicht zu, dass wir uns mit solchen Fragen befassen müssen. Dann wären wir nämlich mit einem Schlag aus der Moderne in die Vergangenheit gerutscht. Und dabei sind wir doch immer so stolz, dass wir so modern sind und nicht so rückständig wie diese bösen bösen islamischen Staaten mit ihrer Lynchjustiz zum Beispiel…