Gottfried Ludewig, Bundesvorsitzender des der CDU nahestehenden “Ring Christlich-Demokratischer Studenten” (RCDS), hat einen interessanten Vorschlag unterbreitet. Per Mail verschickte er ein Thesenpapier mit dem Titel “Drei Thesen zur Stärkung der Leistungsträger” an sämtliche CDU-Vereinigungen, so melden verschiedene Medien. Dort hieße es:
Diejenigen, die den deutschen Wohlfahrtsstaat finanzieren und stützen, müssen in diesem Land wieder mehr Einfluss bekommen. Die Lösung könnte ein doppeltes Wahl- und Stimmrecht sein. [...] Dass das Bundesverfassungsgericht ein doppeltes Wahlrecht vermutlich nicht zulassen würde, ist eine andere Frage.
Mit “Hartz IV-Beziehern und Rentnern” alleine, so Ludewig, sei ein sozialer Ausgleich nicht zu schaffen.
Eigentlich ist dieser Vorschlag, der als Diskussionsanregung gedacht sein soll, so absurd, dass man ihn völlig mit Nichtbeachtung strafen müsste. Aber wenn sowas einmal unterwegs ist, dann kann man sich ja an den Schimpftiraden ruhig beteiligen. Immerhin hat Ludewig selber erkannt, dass seine Idee nicht so ganz zu unserer Verfassung passt. Ohne groß zu suchen fallen mir schonmal zwei Grundgesetzartikel ein, gegen die der Vorschlag bei Umsetzung verstoßen würde: Art. 3 I GG (Gleichberechtigung) und Art. 38 I (Wahlrechtsgrundsätze). Wahlen haben in Deutschland nunmal “allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim” zu sein. Die beiden markierten Begriffe verbieten eine Gewichtung von Stimmen oder den Ausschluss einzelner Staatsbürger von der Wahl. Zu der Dummheit der Anregung kommt noch die durch sie offenbarte unheimliche Arroganz des Herrn Ludewig. Offensichtlich hält er sich (ich unterstelle einfach mal, dass er sich selber zur Elite zählt) für einen besseren, wertvolleren Bürger. Mit Verlaub, aber ich könnte kotzen wenn ich sowas höre oder lese.
Irgendwie wundert es mich allerdings nicht, dass solch ein Vorschlag von einer Gruppierung wie dem RCDS kommt. Die Düsseldorfer Gruppe des Verbandes, die an meiner Uni einen Sitz im Studierendenparlament besetzt, fiel mir schon im letzten Herbst bei den Gremienwahlen negativ mit ihrer Forderung nach der Verlängerung einer U-Bahnlinie bis zur Uni auf (das solche Verlängerungen fast kostenfreie Maßnahmen sind und das Geld dort bestens angelegt ist, kann man ja beispielsweise in Köln sehen). Ich hab mich dann jetzt mal ein wenig auf ihrer Homepage umgeguckt und dabei die “Politischen Leitlinien des RCDS Nordrhein-Westfalen” gefunden. Dort heißt es unter anderem:
Als bedürftige Menschen sind alle Menschen gleichwertig und gleichberechtigt. [...] Menschenwürde kommt dem Menschen von Anfang an zu, ohne dass er etwas dafür tun muss. [...] Der Programmatik des RCDS liegt ein Menschenbild zugrunde, das von der unveräußerlichen Würde, der Gleichwertigkeit, Verschiedenartigkeit und Unvollkommenheit des Menschen ausgeht. [...] Dem christlichen Menschenbild wird in einer offenen und solidarischen Gesellschaft am ehesten Rechnung getragen. Diese Gesellschaft orientiert sich an den Grundwerten Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität. [...] Freiheit und Gleichheit stehen in einer komplementären Beziehung zueinander. Würde und Gleichwertigkeit aller Menschen konkretisieren unseren Begriff von Gleichheit. [...] Die Gleichheit der Menschen fordert Toleranz gegenüber anderen Meinungen, Handlungsweisen und Lebensgestaltungen. [...] Solidarität ist die Grundlage des Handelns zur Aufhebung der Entfremdung. Das Ziel der Solidarität ist das umfassende Wohl des Menschen in der Gesellschaft. Als Bindekraft entsteht sie dort, wo gemeinsame Herausforderungen angegangen werden.
Das sind nur ein paar Punkte, die mir ins Auge fielen. Aber vielleicht sollte sich der Bundesvorsitzende mal die eigenen Leitlinien durchlesen. Oder gelten die NRW-Leitlinien auf Bundesebene nicht? Denkbar wäre auch, dass der RCDS den Begriff “Gleichheit” im orwell’schen Sinne versteht: Alle Menschen sind gleich, aber die Leistungsträger der Gesellschaft sind gleicher.